Hier sollte die jeweilige schulmedizinisch erforderliche Behandlung erfolgen. Wie z.B. bei:
- akuten Infektionen und Entzündungen (z.B. Masern, Scharlach, akute Blinddarmentzündung)
- akuten Erkrankungen wie z.B. Herzinfarkt oder Schlaganfall
Osteopathie ist keine Notfallmedizin! - Tumoren und Krebserkrankungen
- Frakturen (Brüche) von Knochen
- psychiatrischen Erkrankungen (Schizophrenie, Psychosen etc.)
In diesen Fällen (oder bei Verdacht auf), wird der Patient zum jeweiligen schulmedizinischen Fachbereich weitergeleitet.