Grenzen der Osteopathie

Hier sollte die jeweilige schulmedizinisch erforderliche Behandlung erfolgen. Wie z.B. bei:

  1. akuten Infektionen und Entzündungen (z.B. Masern, Scharlach, akute Blinddarmentzündung)
  2. akuten Erkrankungen wie z.B. Herzinfarkt oder Schlaganfall
    Osteopathie ist keine Notfallmedizin!
  3. Tumoren und Krebserkrankungen
  4. Frakturen (Brüche) von Knochen
  5. psychiatrischen Erkrankungen (Schizophrenie, Psychosen etc.)

In diesen Fällen (oder bei Verdacht auf), wird der Patient zum jeweiligen schulmedizinischen Fachbereich weitergeleitet.